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AutoBus AG

25.01.2022

AAGL: Geprüft und für gut befunden

In jüngerer Vergangenheit wurden bei einzelnen ÖV-Unternehmen Fehler im Umgang mit öffentlichen Geldern festgestellt. Als Folge davon prüfte die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) zusammen mit sechs kantonalen Finanzkontrollen (KFK) die Zweckmässigkeit des kon­zeptionellen Aufbaus der Kosten- und Leistungsrechnung von sechs Transportunternehmen (TU.) Zusätzlich wurden die Nebengeschäfte und Nebenerlöse im Hinblick auf mögliche Quersubventionierungen untersucht.

Der regionale Personenverkehr (RPV) als Teil des öffentlichen Verkehrs ist nicht selbsttra­gend. Der Bund und die Kantone bestellen den RPV gemeinsam und gelten die ungedeckten Kosten der TU ab. Jährlich belaufen sich die ungedeckten Kosten im ÖV schweizweit auf rund 2 Milliarden Franken und werden zu je ca. 50 Prozent vom Bund und von den Kantonen getra­gen. Der Anteil variiert je nach Kanton.

Im letzten Frühling prüften die Vertreterinnen und Vertreter der EFK und KFK Basel-Landschaft gemeinsam die Bücher der AAGL. Nun wurde der Bericht «Prüfung der Sparten­rechnungen bei Transportunternehmen» von der EFK veröffentlicht. Darin wird der AAGL ein gutes Zeugnis ausgestellt, indem keinerlei Unregelmässigkeiten festgestellt wurden.

Verwaltungsrat und Geschäftsleitung der AAGL sind stolz, damit den Beweis erbracht zu haben, alle Regeln einzuhalten und verantwortungsvoll mit den eingesetzten Steuergeldern umzugehen. Darüber hinaus erfüllt die AAGL weiterhin die Zielvereinbarung, in der sie sich gegenüber den Bestellern zu effizientem Einsatz der Mittel sowie hohem Qualitätsstandard verpflichtet.

 

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