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Tickets und Tarife

Abo- und Ticketkauf

Auf allen Linien der Autobus AG Liestal (AAGL) gilt der Tarif des Tarifverbunds Nordwestschweiz (TNW). Der TNW umfasst alle Bus- und Bahnlinien im Kanton Baselland, Basel-Stadt sowie in Teilen der Kantone Aargau und Solothurn (vgl. TNW Tarifverbund: www.tnw.ch).

Das U-Abo bietet unbegrenzte Fahrten im Verbundsgebiet des TNW (inkl. Teile des RVL in Deutschland sowie Distribus in Frankreich) innerhalb von 30 oder 365 Tagen. Diese Monats- und Jahresabos sind unter www.u-abo.ch, via U-Abo App oder auf den anderen Verkaufskanälen erhältlich.

Einzelbillette sowie Tages- und Mehrfahrtenkarten können bequem via Smartphone, am Billettautomaten an der Haltestelle oder direkt beim Fahrpersonal im Bus gelöst werden. Am einfachsten geht es jedoch mit den Apps öV Plus oder FAIRTIQ.

Im Bus werden Schweizer Franken (CHF) und Reka Checks als Zahlungsmittel akzeptiert. Bitte Münzen oder kleine Geldscheine verwenden - es ist keine Kartenzahlung möglich.

Das SBB-Generalabo, das Halbtax-Abo sowie das U-Abo sind auf dem ganzen Liniennetz der AAGL gültig. Für sporadisch Reisende empfiehlt sich der Kauf einer Mehrfahrten- oder Tageskarte.

Fahrausweiskontrolle

Für die AAGL sowie die anderen Transportunternehmen in der Schweiz bedeuten Reisende ohne gültigen Fahrausweis Einnahmeausfälle in Millionenhöhe. Durch regelmässige Kontrollen sollen möglichst alle Fahrgäste motiviert werden, einen gültigen Fahrausweis zu kaufen. Kontrollen sollen bei den zahlenden Fahrgästen auch dazu führen, dass sie sich fair und gerecht behandelt fühlen. Die Präsenz und Beratung unseres Kontrollteams wird ausserdem von vielen Fahrgästen geschätzt

Auf dem ganzen Netz der AAGL gilt die Selbstkontrolle. Ersparen Sie sich Ärger und unnötige Ausgaben und prüfen Sie vor dem Einstieg in den Bus ob Sie ein gültiges Ticket haben. Einzelfahrten sowie Tageskarten können sofort nach dem Einsteigen beim Fahrpersonal gelöst werden. Bitte steigen Sie hierfür direkt beim Chauffeur ein – so entstehen keine Missverständnisse. Tages- oder Mehrfahrtenkarten müssen vor der Abfahrt am Ticketautomaten oder umgehend nach Einstieg in den Bus am Entwerter entwertet werden.

Zu Kontrollzwecken werden national alle Reisenden ohne gültigen oder mit teilgültigem Fahrausweis mit Namen, Wohnadresse, Geburtsdatum und Bürgerort erfasst. Die Quittung oder Zahlungsaufforderung aus der Kontrolle gilt zur Weiterfahrt bis zur Endhaltestelle als gültiger Fahrausweis. Die Gebührenerhebung ist einheitlich geregelt. Die Höhe der Gebühren wird anhand der Vorfälle festgelegt, wobei die Vorkommnisse innert zweier Jahre berücksichtigt werden.

Weitere Informationen dazu und zur Höhe der Gebühren finden Sie hier.

Fahrgastrechte

Seit 1. Januar 2021 gelten erweiterte Fahrgastrechte im öffentlichen Verkehr.

Sind Sie mindestens eine Stunde zu spät an Ihrem Reiseziel angekommen, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Der Entschädigungsbetrag ist abhängig vom bezahlten Fahrpreis sowie von der Dauer der Verspätung. Weitere Informationen und das Formular zur Beantragung der Entschädigung finden Sie auf swisspass.ch.

Neben dem Anspruch auf Entschädigung haben Sie weitere Rechte bei Verspätungen. Informationen dazu finden Sie ebenfalls auf swisspass.ch.

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